Innovative Haustechnik:
Komplettlösungen für Ihr Zuhause

Teilnahmebedingungen

Wer kann am „Kunden werben Kunden-Programm“ teilnehmen?

Am „Kunden werben Kunden-Programm“ können alle Kunden der Schmitz Haustechnik GmbH teilnehmen. Mitarbeiter der Schmitz Haustechnik GmbH sind ausgeschlossen.

Wen kann ich werben?

Es können Interessenten für unsere Handwerksleistungen geworben werden, die nicht bereits Kunden unseres Hauses sind. Die Bewerbung erfolgt über das entsprechende Formular auf unserer Internetseite.

Was bekomme ich für meine Teilnahme?

Unter allen Werbenden eines Kalenderjahres verlosen wir als Hauptpreis ein Apple iPad, sowie Einkaufsgutscheine der Werbegemeinschaft Marktort Hillesheim.

Ein Anspruch auf eine Vergütung oder einen Verlosungsgewinn besteht nicht. Der Teilnahmezeitraum beginnt jeweils am 01.01. und endet am 31.12. eines jeden Kalenderjahres. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt bis zum 31.01. des Folgejahres, diese werden durch uns benachrichtigt

Was muss ich bei der Empfehlung per E-Mail beachten?

Empfehlungs-Nachrichten im Rahmen des Kunden werben Kunden-Programms haben werblichen Inhalt. Empfänger können sich durch den Versand solcher Nachrichten belästigt fühlen. Sie müssen daher vor Versand sicherstellen, dass Empfänger zuvor ihre Einwilligung zum Empfang solcher Nachrichten erteilt haben und Sie dies nachweisen können. Haben Empfänger keine entsprechende Einwilligung erteilt, darf kein Versand von Empfehlungs-Nachrichten im Rahmen des Kunden werben Kunden-Programms erfolgen. Erfolgt dennoch ein Versand ohne vorherige Einwilligung, können Empfänger rechtlich gegen den Versand vorgehen. Ein Versand von Empfehlungs-Nachrichten ohne die vorherige Einwilligung der Empfänger führt zum Ausschluss von der Gewinnspielteilnahme. Sofern der Referenzkunde eine Empfehlungs-E-Mail oder einen Empfehlungs-Link versendet, wird er diese ausschließlich an ihm persönlich bekannte Empfänger versenden.

Wie viele Neukunden kann ich werben?

Sie können eine Empfehlung an mehrere Personen versenden. Mehrere geworbene Interessenten erhöhen die Gewinnchancen bei der Verlosung, begründen jedoch ebenfalls keinen rechtlichen Anspruch auf Vergütung oder Verlosungsgewinn.